Für einen Mandanten habe ich eine einstweilige Verfügung gegen einen Politiker der AfD (Mitglied in Stadtrat) erwirkt. Der Politiker hatte auf der Plattform TikTok in einem Live Stream das Bildnis meines Mandanten eingeblendet und sich in beleidigender Art und Weise über meinen Mandanten geäußert. Das LG Bochum erkannte hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung – Beschluss vom 29.09.2025, Az. I-8 O 365/25.
UPDATE: Der AfD-Politker hatte zwischenzeitlich Einspruch gegen den Beschluss eingelegt. Auf den Hinweis der Erfolglosigkeit durch das LG Bochum wurde der Einspruch kurz vor Termin zurückgenommen.
