WETTBEWERB

Ich betreue Sie zudem in Fragen rund um das Wettbewerbsrecht.

Als Teilnehmer auf dem Markt haben Sie bestimmte Verhaltensregeln zu befolgen. Verstöße gegen diese Verhaltensregeln werden regelmäßig von Mitbewerbern und Verbraucherverbänden geltend gemacht. Ich helfe Ihnen, Verstöße gegen diese Verhaltensregeln zu antizipieren, Sie bei Abmahnungen zu beraten und ggf. zu verteidigen oder auch selbst Marktteilnehmer abzumahnen, wenn Sie der Meinung sind, dass Marktteilnehmende gegen Regeln des Wettbewerbs verstoßen.

Fragen des Wettbewerbsrechts | BEISPIELE:

Das Wettbewerbsrecht umfasst zahlreiche Fragestellungen. Insbesondere im Bereich der digitalen Werbung haben sich Verstöße gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb vermehrt.

Fehlende Angaben

Verpflichtende Angaben

Je nach Tätigkeitsfeld kann es erforderlich sein, besondere Angaben dem Verbraucher vorzuhalten. So gibt es besondere gesetzliche Angaben, die vorzuhalten sind. Die PAngVO (Preisangabenverordnung) regelt zum Beispiel die Angabe von Preisen im Geschäftsverkehr und wie dieser anzugeben ist. Die PKW- EnVKV regelt u.a. wie man den Kraftstoffverbrauch beim Verkauf von PKW anzugeben hat. Es gibt zahlreiche weitere Regelungen für spezielle Berufs- bzw. Verkaufsgruppen.

Äußerungen über Konkurrenz/ vergleichende Werbung

Die Meinungsfreiheit findet eine besondere Schranke im Wettbewerbsrecht. Während die Grenzen freier Meinungsäußerung für Privatpersonen sehr weit sind, sind z.B. Mitbewerber untereinander verpflichtet verunglimpfende und herabsetzende Äußerungen zu unterlassen.

Auch wenn etwas „stimmt“, kann die Verbreitung durch einen Mitbewerber verboten sein.

Gerade in den sozialen Medien sollte man also Mitarbeitende sensibilisieren von Postings mit unmittelbaren und mittelbaren Bezug zu Mitbewerbern zu vermeiden.

Gleiches gilt für vergleichende Werbung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Äußerungen über eigene Dienstleistungen / Waren

Auch Äußerungen über eigene Dienstleistungen und Waren sind nicht schrankenlos möglich.

Wer eigene Dienstleistungen/Waren bewirbt, darf Verbraucher z.B. nicht unzulässig irreführen. Bei einer solchen Irreführung drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.

Die Gerichte sind äußerst streng und nehmen Irreführungen in vielen Fällen an. So darf man z.B. nicht anlasslos mit einer Spitzenreiterposition werben („bester Preis“).

Abmahnung erhalten | Was tun?:

Im Wettbewerbsrecht gelten kurze Fristen. Wendet sich ein Mitbewerber oder ein Verband gegen Ihr Marktverhalten wird er regelmäßig eine sehr kurze (anwaltliche) Frist setzen.

Innerhalb dieser Frist müssen Sie entscheiden, ob Sie das Verhalten einstellen und eine (ggf. modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben oder ob Sie die Abmahnung sich gegen den Verstoß verteidigen wollen.

Beide Varianten haben gravierende Konsequenzen. Es ist dringend anzuraten sich mit einem Rechtsanwalt abzustimmen. Wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, drohen bei zukünftigen Verstößen gegen die Unterlassungserklärung hohe Vertragsstrafen; ferner besteht die Gefahr, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist und auch Verhalten erfasst, welches grundsätzlich nicht rechtswidrig ist. Bei unzureichender Verteidigung droht eine Verurteilung ggf. im Beschlusswege und eine hohe Kostenlast (Kosten Rechtsanwalt der Gegenseite; Gerichtskosten; Kosten Abschlusserklärung).

Leistungen:

  • Risikoberatung für Webseiten, Werbungen und Angebote
  • Abmahnungen; sowohl Verteidigung als auch Erstellung
  • Durchführung von Gerichts- sowie Eilverfahren