MEDIEN

Medien- und Persönlichkeitsrecht

Das Medienrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Phänomenen der Informationmedien und der Massenkommunikation und damit insbesondere mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte; vor allem in den digitalen Medien.

Im Wege des Persönlichkeitsschutzes können wir gemeinsam gegen Fake News, KI-Manipulationen, Veröffentlichungen von (intimen) Fotos/Audios/Chats gegen Dritte sowie gegen Plattformen vorgehen.

Ferner gehe ich gegen unzulässige Äußerungen vor.

Ich helfe Ihnen Ihre Persönlichkeitsrechte zu verteidigen.

Gerade in den sozialen Medien sind Persönlichkeitsrechte zahlreichen Angriffen ausgesetzt. Wenn Sie gegen Beleidigungen und Verleumdungen oder anderweitige ehrverletzende Veröffentlichungen vorgehen wollen, helfe ich Ihnen diese durchzusetzen.

Recht am eigenen Bild

Zum Persönlichkeitsrecht gehört der Schutz des eigenen Bildes. Dieser ist im Wesentlichen in §§ 22, 23 KUG geregelt. Nach diesem ist eine Verbreitung ohne Einwilligung grds. unzulässig, es sei denn, die Veröffentlichung ist über § 23 KUG zu rechtfertigen.

Schutz vor unwahren, schmähenden oder andere das Persönlichkeitsrecht verletzenden Äußerungen/Verbreitungen

Das Persönlichkeitsrecht schützt vor rechtswidrigen ehrverletzenden Äußerungen. Der Schutzumfang ist dabei nicht absolut festgelegt. Regelmäßig sind unwahre Äußerungen, lediglich schmähende Äußerungen sowie (Formal-)Beleidigungen nicht hinzunehmen. Auch sonstige Verbreitungen von persönlichen Inhalten (z.B. Bilder der Wohnung; Verwendung einer KI-Stimme durch Dritte basierend auf der eigenen) können vom Persönlichkeitsschutz erfasst sein.