PREISE:

Als Rechtsanwalt bin ich berufsrechtlich verpflichtet, Sie umfassend über Kosten aufzuklären. Mir ist es ein besonderes Anliegen die Vergütung transparent vorab abzuklären.

Es fallen keine Gebühren an, wenn Sie mich erstmals kontaktieren. Auch eine unverbindliche Ersteinschätzung kann ich Ihnen sowohl telefonisch als auch per Mail grundsätzlich kostenlos anbieten (je nach Kapazität).

Sobald eine Erstberatung notwendig ist, werde ich Sie über die Kosten einer solchen Beratung informieren.

Sollten Sie Mandant werden wollen, kommen verschiedene Vergütungsmodelle in Betracht, die ich Ihnen gerne kurz vorab erläutern würde:

RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Das RVG regelt umfassend die Vergütung von Rechtsanwälten. Je nach Tätigkeit legt das RVG einen Satz für den Rechtsanwalt fest. Im Zivilrecht wird dieser Satz dann in einem Tabelle nach dem Streitwert nachvollzogen.

Der Streitwert lässt sich – sehr vereinfacht – wie folgt erklären:

Wird z.B. eine Forderung von 2.000,00 EUR von einem Dritten eingefordert, liegt der Streitwert bei 2.000,00 EUR. Ein Forderungsschreiben eines Rechtsanwalts kann dann nach RVG mit 296,07 EUR brutto vergütet werden.

Die Beispielrechnung wären dann:

Streitwert:2000,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr228,80 EUR
Auslagenpauschale (bis 20,00 EUR)20,00 EUR
MwSt 19 % 47,27 EUR
Gesamt296,07 EUR

Die Streitwerte in Persönlichkeits- und Urheberangelegenheiten beginnen bei 2.500,00 EUR, können jedoch schnell fünf bis sechsstellig sein.

Die Streitwerttabelle finden Sie auf der Webseite der

Vergütung nach Stunde

Eine sowohl für den Mandanten, als auch den Anwalt äußerst pragmatische Lösung ist die Abrechnung nach Stunden. So haben Sie immer im Blick, für welche Tätigkeit wie viele Stunden angefallen sind. Durch effiziente Arbeit und Fokussierung auf einzelne ausgewählte Themengebiete ist es mir möglich, die Fälle präzise ohne lange Einarbeitungszeiten zu bearbeiten.

Stundensätze:

Presserecht, Markenrecht und Urheberrecht: 200,00 EUR bis 250,00 EUR netto/h

Wettbewerbsrecht: 250,00 EUR bis 300,00 EUR netto/h

Junge Künstler*innen 100,00 EUR netto/h (nach Kapazität)

Beachten Sie, dass das anwaltliche Berufsrecht verbietet gerichtlich nicht unter den gesetzlichen Gebühren abzurechnen.

Pauschalvergütung

In manchen Fällen kann ich Ihnen eine Abrechnung nach Pauschalvergütung anbieten. Gerade bei Markenanmeldungen oder Erstellungen von Verträgen kann dies vorzugswürdig sein.

Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe

Über die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe werde ich Sie aufklären. Weisen Sie mich gerne darauf hin, wenn Sie glauben, dass dies für Sie in Betracht kommt.

Je nach Fall, kann ich bestimmte Abrechnungsmodelle nicht anbieten. Dies werde ich Ihnen dann transparent kommunizieren.

In jedem Fall werden wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.